Verkehrsrecht -

EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen

Verkehrsrechtsanwälte rufen zur Wahrung verfassungsrechtlicher Prinzipien auf

Anlässlich der 26. Homburger Tage fordern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) den Gesetzgeber auf, vor der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Vollstreckung von Geldsanktionen aus dem EU-Ausland die deutschen Verfassungsgrundsätze zu wahren.

Nach EU-Richtlinien ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in einem EU-Staat begangen worden sind, durch alle EU-Staaten sicher zu stellen, dass im Heimatland des Verkehrssünders die Sanktionen vollstreckt werden können.

»Die Vorgaben der EU können in Deutschland so nicht 1:1 umgesetzt werden, da in vielen EU-Ländern Maßstäbe bei der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten, die hier verfassungswidrig wären«, so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt von den Verkehrsrechtsanwälten. Andernfalls drohe einer solchen Umsetzung das gleiche Schicksal, wie dem EU-Haftbefehl, dessen erster Entwurf beim Bundesverfassungsgericht gescheitert war.

So gibt es beispielsweise in EU-Staaten Regelungen, die mit unserem Verfassungsverständnis nicht vereinbar sind. So kann beispielsweise in Österreich mittels des »Amtsauges« ein Polizist die Geschwindigkeit schätzen. Auch gibt es die Halter-Lenker-Auskunftspflicht. In Frankreich kennt man die Halterhaftung. In Deutschland kann nur derjenige bestraft werden, der die Tat begangen hat.

Ein EU-Führerschein ist grundsätzlich zu begrüßen im Hinblick auf den gemeinsamen Freiraum in Europa. Bedenken bestehen nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des DAV aber gegen den Missbrauch des EU-Führerscheins. Es müssen Regelungen geschaffen werden, die es Personen verwehren, den EU-Führerschein zu machen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für den Straßenverkehr in Deutschland keine Chance auf einen Führerschein hätten.

An den 26. Homburger Tagen nehmen über 210 Fachleute aus dem Verkehrsrecht, Richter des Bundesgerichtshofes, Verkehrsrechtsanwälte, Sachverständige und Versicherer aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Besprochen werden aktuelle Fragen aus dem Verkehrsrecht. Die Homburger Tage haben auch Wirkung auf die weitere Entwicklung des Verkehrsrechts.

Quelle: DAV ARGE Verkehrsrecht - Nr. V 21/06 v. 21.10.06 vom 26.10.06