Verkehrsrecht -

Förderung der Anschaffung emissionsarmer LKW

Ab dem 01.09.2007 wird der Kauf oder das Leasen von Nutzfahrzeugen gefördert, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen haben.

Die Fahrzeuge müssen bei ihrer erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung die noch nicht verbindlichen Abgasnormen EURO V oder EEV erfüllen. Die LKW müssen in Deutschland erstmalig zugelassen werden und mindestens zwei Jahre  hier zugelassen bleiben.

Unternehmen können zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss wählen. Anträge auf Förderung mittels Direktzuschuss können ab September direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Unternehmen, die an einem Förderkredit interessiert sind, können sich ab sofort an ein Kreditinstitut wenden. Die Antragstellung muss in jedem Fall vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages erfolgen.
 
Parallel zum Start des Förderprogramms werden auch die Kfz-Steuersätze auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt. Im Gegenzug wird die Lkw-Maut moderat um 1,1 auf 13,5 Cent pro Kilometer angehoben.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.08.07