Verkehrsrecht -

Führerschein mit 17 - gesetzliche Fixierung beschlossen

Der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" soll durch eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes fixiert und damit fortgeführt werden.

Der Modellversuch wird seit 2005 in allen Bundesländern freiwillig umgesetzt und ist derzeit noch bis zum 31.12.2010 befristet. Die Gesetzesänderung soll das Modellvorhaben in dauerhaftes Recht überführen.

Dem vom Bundeskabinett bereits verabschiedeten Gesetzesentwurf müssen nun noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Informationen zum "begleiteten Fahren":

Die Teilnehmenden des Modellversuchs können die Fahrerlaubnis für Pkw und Lkw bis 3,5Tonnen sowie für PKW mit Anhänger schon mit 17 Jahren erwerben. Das Autofahren ist dann jedoch mit einer Auflage verbunden: Das Fahrzeug darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung geführt werden. Ansonsten wird die Fahrerlaubnis widerrufen.

Seit 2005 haben bereits rund 380.000 junge Personen von der Möglichkeit des so genannten begleiteten Fahrens Gebrauch gemacht. Die Teilnehmerzahlen nehmen von Jahr zu Jahr zu. 2008 waren es bereits 25 Prozent aller Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Deutschland. Spitzenreiter ist Bayern mit 42 Prozent.

Positive Auswirkungen auf die Unfallstatiskik

Früher galt: Führerscheinneulinge zwischen 18 und 25 Jahren machen zwar nur acht Prozent der Bevölkerung aus. Sie sind aber zu fast 30 Prozent Hauptverursacher aller Unfälle.

Die Erfahrungen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren mit 17" zeigen dagegen ein deutlich anderes Bild. Die Bundesanstalt für Straßenwesen verglich die Statistik der Unfälle und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung von Modellversuchsteilnehmern mit der von unbegleiteten Fahrern ab 18.

22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße ist die positive Bilanz. Der Auswertung lagen die Eintragungen im Verkehrszentralregister zu Grunde.

Fahrbegleiter haben Vorbildfunktion

Die Fahrbegleiter sind für den jungen Fahranfänger Ansprechpartner, die ihnen mit Rat und Hinweisen zur Seite stehen. An sie werden hohe Anforderungen gestellt: Begleiter müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Seit mindestens fünf Jahren besitzen sie eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw). Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung für den Fahranfänger im Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte haben. Außerdem gelten für Begleiter eine 0,5-Promille-Grenze und Drogenverbot.

Häufigste Begleitpersonen sind die Eltern. Die durchschnittliche Begleitphase beträgt acht Monate und die jungen Fahranfänger legten in dieser Zeit 2.400Kilometer im Durchschnitt zurück.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 04.08.10