Verkehrsrecht -

Höhere Bußgelder für Raser

Im Interesse höherer Verkehrssicherheit hat der Bundesrat am 10.10.2008 einer Änderung des Bußgeldkatalogs grundsätzlich zugestimmt.

Zukünftig können die Hauptunfallursachen wie überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße und Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss mit höheren Bußgeldern geahndet werden.

Seine Zustimmung zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung hat der Bundesrat jedoch daran gebunden, dass der Bußgeld-Regelsatz bei vorsätzlichen Verkehrsverstößen verdoppelt wird. Von dieser deutlichen Sanktionierung der Vorsatztaten erhoffen sich die Länder eine abschreckende Wirkung auch für die Zukunft.

Außerdem beschloss der Bundesrat einige redaktionelle Korrekturen an der Vorlage. Sofern die Bundesregierung diese Änderungen akzeptiert, kann die Verordnung verkündet werden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema im Internt:

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 10.10.08