Der Rat hat eine politische Einigung über einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 über einen europäischen Führerschein erzielt.
Durch gemeinsame europäische Bestimmungen sollen die Freizügigkeit von Fahrern aus der EU erleichtert, Betrug bei der Verwendung von Führerscheinen als Ausweispapier verhindert und die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem in Bezug auf Motorräder, erhöht werden. Ein einziges Führerscheinmodell im Kreditkartenformat soll die über 110 verschiedenen Modelle, die derzeit in Umlauf sind, ersetzen.
Die neuen Rechtsvorschriften stellen ferner einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Betrugs in Zusammenhang mit Führerscheinen sowie des sogenannten „Führerscheintourismus“ dar. Die Mitgliedstaaten werden die Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben. Auch ein EU-weites Netz für den Datenaustausch über Führerscheine muss zu diesem Zweck aufgebaut werden. Ein einheitliches neues Führerscheinmodell im Kreditkartenformat mit verstärkten Sicherheitsmerkmalen wird eingeführt, während die derzeit im Umlauf befindlichen 110 unterschiedlichen Modelle schrittweise auslaufen.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 26 Jahre Zeit, um die derzeitigen Führerscheine zu ersetzen. Sonderbestimmungen wurden vereinbart um sicherzustellen, dass jede bestehende Erlaubnis zum Führen eines bestimmten Fahrzeugs auch weiterhin gegenseitig anerkannt wird. Die neue Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten die Einführung eines Mikrochip auf dem neuen Führerscheinmodell frei. Unabhängig von der gewählten Option müssen die Mitgliedstaaten die Datenschutzbestimmungen der EU einhalten.
In Zukunft werden Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Nach der neuen Regelung ist eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren vorgesehen, die die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre anheben können. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der Erneuerung des Führerscheins durch die Verwaltung eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Auf die politische Einigung folgt nun im Verlauf des Jahres die förmliche Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament in zweiter Lesung. Damit wird die Richtlinie Ende 2006 in Kraft treten und spätestens Ende 2012 anwendbar sein.
Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 27.03.06