Verkehrsrecht -

Neue Bußgelder ab 01.02.2009

Mit Inkrafttreten der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung am 01.02.2009 sind neue Bußgeldobergrenzen eingeführt worden.

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01.02.2009)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld (EUR) Bußgeld ab 2009 (EUR)
unangepasste Geschwindigkeit 50 100
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 - 150 70 - 200
zu geringer Abstand 40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75- 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) * 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80-760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) * 40- 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80
Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 - 450 80 - 700
gefährliches Überholmanöver 40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)
Vorfahrt missachtet 50 100
Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß)

500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250
Rote Ampel missachtet 50 - 200 90 - 360
Durchführen illegaler Kfz-Rennen 200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)
500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 50 - 150 80 - 270
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw) 50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)
50 - 125 (Pkw)
80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)
95 - 235 (Pkw)
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 40 (Fahrer)
200 (Halter)
75 (Fahrer)
380 (Halter)


Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen

Tatbestand

Euro Punkte
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

70

1

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

70

2

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

70

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwährtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

80

2


Tabelle: Nichteinhalten des Abstands von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts

75

1

4/10 des halben Tachowerts

100

2

3/10 des halben Tachowerts

160

3

1*

2/10 des halben Tachowerts

240

4

2*

1/10 des halben Tachowerts

320

4

3*

Tabelle: Nichteinhalten des Abstands von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts

100

2

4/10 des halben Tachowerts

180

3

3/10 des halben Tachowerts

240

4

1

2/10 des halben Tachowerts

320

4

2

1/10 des halben Tachowerts

400

4

3



Tabelle: Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol

Alkoholgehalt im Blut [Promille]

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit Verursachung eines Unfalls

ab 0,3

(Alkohol zeigt Wirkung)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5

(Doppeltes Unfallrisiko)

4 Punkte

bis 3.000 EUR


bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1

(Über zehnfaches Unfallrisiko)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis



Tabelle:Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Tatbestand

Euro Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.

250

2



Tabelle: Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Tatbestand

Euro Punkte

Monat(e)
Fahrverbot

Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt

75

4

Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

130

4

Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn

200

4

1

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

75

2

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

70

2

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.



Tabelle: Fehlverhalten an Bahnübergängen

Tatbestand

Euro

Punkte

Monat(e) Fahrverbot

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet

80

3

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte

80

3

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot

240

4

1

Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

350

4

Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

700

4

3


Tabelle: Punkteregelung bei Fahrerflucht

Tatbestand

Punkte
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

5

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

7



Tabelle: Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel

Tatbestand

Euro Punkte

Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen

50

1

Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

90

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

135

3

Tabelle: Fehlverhalten am Fußgängerüberweg

Tatbestand

Euro

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

80

4



Tabelle: Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit

Tatbestand

Euro Punkte
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis)

100

3



Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Übertretung
[km/h]

Euro

Punkte Monat(e)
Fahrverbot

bis 10

15

11-15

25

16-20

35

21-25

80

1

26-30

100

3

31-40

160

3

1

41-50

200

4

1

51-60

280

4

2

61-70

480

4

3

über 70

680

4

3


Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Übertretung
[km/h]

Euro

Punkte Monat(e)
Fahrverbot

bis 10

10

11-15

20

16-20

30

21-25

70

1

26-30

80

3

31-40

120

3

41-50

160

3

1

51-60

240

4

1

61-70

440

4

2

über 70

600

4

3




Tabelle: Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

Tatbestand

Euro

Punkte

Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

70

3

Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten

100

3

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert

100

3

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet

150

3


Tabelle: Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Tatbestand

Euro

Punkte

Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast)

30

Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung

30

Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung

35

Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung

40

1

Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung

50

1


Tabelle: Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt

Tatbestand

Euro Punkte
als Kraftfahrzeugführer

40

1

als Radfahrer

25


Tabelle: Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

Tatbestand: Fristüberschreitung

Euro Punkte
bis 2 Monate

15

2 bis 4 Monate

25

4 bis 8 Monate

40

1

mehr als 8 Monate

75

2



Tabelle: Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt

Tatbestand: Fristüberschreitung

Euro Punkte
2 bis 4 Monate

15

4 bis 8 Monate

25

mehr als 8 Monate

40

2



Tabelle: Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot

Tatbestand

Euro Punkte
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

80

2

auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

80

1


Tabelle: Rotlichtverstöße

Tatbestand

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

Ampel bei "Rot" überfahren

90

3

Ampel bei "Rot" überfahren

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 30.01.09