Verkehrsrecht -

Verkehrssicherungspflicht für einen ländlichen Nebenweg

Das Landgericht Coburg hat zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für einen ländlichen Nebenweg entschieden.

Beschädigt ein Fahrer seinen Pkw auf einem ländlichen Nebenweg, kann er demnach von der Gemeinde keinen Schadensersatz verlangen, wenn er die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hatte.

Sachverhalt:

Die Klägerin und ihr Sohn wohnten in einem Weiler, der über eine schmale Ortsverbindungsstraße erschlossen ist. Im Sommer 2007 fuhr der Sohn der Klägerin mit ihrem Pkw auf dem Weg nach Hause bei Dunkelheit und Regen in eines von zahlreichen Schlaglöchern undbeschädigte dabei eine Felge. Den Schaden in Höhe von 600€ wollte die Klägerin von der für den Straßenunterhalt zuständigen Gemeinde ersetzt bekommen. Sie gab an, ihr Sohn sei nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs gewesen.

Entscheidung:

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Landgericht Coburg führte aus, insbesondere bei einer durch landwirtschaftliches Gebiet führenden untergeordneten Straße mit geringer Verkehrsbedeutung, die ersichtlich kein befestigtes Bankett besitzt, müsse von den Verkehrsteilnehmern mit Beschädigungen der Fahrbahndecke gerechnet werden. Wie ein Sachverständigengutachten ergab, musste der Sohn der Klägerin aber mit mindestens 30 km/h in das mit Wasser gefüllte Schlagloch gefahren sein, um den Schaden an der Felge zu verursachen. Das sah das Gericht unter Berücksichtigung der Ortskenntnis des Sohnes als eine den Witterungs- und Straßenverhältnissen unangepasste Geschwindigkeit an.

Quelle: LG Coburg - Pressemitteilung vom 07.11.08