BAG - Urteil vom 31.03.1993 (2 AZR 595/92)
Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. Januar 1987 als technische Kundenberaterin mit einem monatlichen Gehalt vom 2.350,-- DM brutto beschäftigt; die Beklagte war im Computergeschäft von Hard- und Software [...]