LAG Düsseldorf - Beschluss vom 30.10.1997 (7 Ta 308/97)
A. Die Parteien haben einen Zahlungsrechtsstreit über 3.525,68 DM brutto nebst Zinsen durch folgenden Vergleich beendet: '1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin zur Abgeltung der Klageforderung 2.493,30 DM [...]