VGH Bayern - Beschluss vom 09.04.2021 (9 ZB 21.30361)
I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rügeverfahrens. Die Anhörungsrüge ist unbegründet, weil der Senat den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör im [...]