FG Hamburg - Beschluss vom 06.09.2021 (6 K 44/21)
I. Der Erinnerungsführer begehrte im Klageverfahren die Anerkennung seiner Pilotenausbildung als Werbungskosten. Um dies zu erreichen, begehrte er die Veranlagung zur Einkommensteuer 2010 und 2011, was der [...]