Die sogenannte Berufsschadensausgleichsrente dient dazu, bei Personen, die aufgrund bestimmter schädigender Ereignisse eine körperliche Beeinträchtigung erlitten haben, den damit einhergehenden Einkommensverlust auszugleichen (so schon OLG Hamm, FamRZ 1992, 186). Die praktische Bedeutung der Berufsschadensausgleichsrente ist derzeit eher gering, da die Zahl der Empfänger kontinuierlich abnimmt. Hauptbezieher der Rente waren ursprünglich Leistungsberechtigte nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Kriegs, dem sogenannten Bundesversorgungsgesetzes (BVG), und zwar vor allem die Kriegsbeschädigten. Inzwischen sind neben den ehemaligen Soldaten der Bundeswehr, die Wehrdienstschäden erlitten haben i.S.d. §§
Der Umfang und die Höhe der Berufsschadensausgleichsrente ermitteln sich nach den Regelungen des BVG. Die monatliche Grundrente bemisst sich dabei nach § 31 BVG und hängt vom Grad der Schädigungsfolgen ab. Für Schwerstbeschädigte gibt es Sonderregelungen (wegen der Einzelheiten siehe §§ 31 ff. BVG).
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