Bewerbungsfrist für den Unterhaltsberechtigten

1. Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Jedes Unterhaltsverhältnis ist geprägt vom Gedanken der gegenseitigen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht. Daher ergeben sich sowohl für den Unterhaltspflichtigen wie auch für den Unterhaltsberechtigten bestimmte unterhaltsrechtliche Obliegenheiten, deren Erfüllung der jeweils andere erwarten kann (wegen der Einzelheiten siehe das Stichwort " Obliegenheiten im Unterhaltsrecht "). Auf Seiten des Unterhaltsberechtigten besteht die Obliegenheit, sich so zügig wie möglich um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den eigenen Bedarf sicherzustellen. Grundsätzlich sind an den Unterhaltsberechtigten die gleichen Anforderungen zu stellen wie an den Unterhaltspflichtigen (siehe dazu im Einzelnen auch die Stichworte " Erwerbsobliegenheit (EWO) " und " Bewerbungen ").

2. Besonderheiten bei Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung