Die Betreuung des Miterben einer Erbengemeinschaft oder der Erbengemeinschaft als solcher bringt zahlreiche Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten der Gestaltung hinsichtlich einer sich zukünftig ergebenden Erbengemeinschaft mit sich.
Daher sind die grundlegenden Kenntnisse über das vielschichtige Problemfeld der Erbengemeinschaft von herausragender Bedeutung bei der Fallbearbeitung. Hierzu zählen auch die für die Erbengemeinschaft bedeutsamen Fristen und verschiedenen Arten der letztwilligen Verfügung als Teil der Ausgestaltung einer möglichen sich ergebenden Erbengemeinschaft.
Folglich ist auch die richtige Bemessung Ihrer Beitrage bei einer Bearbeitung der komplexen Sachverhalte im Rahmen der Erbengemeinschaft von großer Beudeutung. Für eine gelungene Fallbearbeitung und Berücksichtigung all dieser Faktoren helfen Ihnen die folgenden Beiträge.
Tritt gesetzliche Erbfolge ein, so ist das Entstehen einer Erbengemeinschaft mit mehreren Miterben die Regel. Aber auch bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung entsteht oft eine Erbengemeinschaft, weil der Erblasser mehrere Personen zu Erben einsetzt. In diesem Beitrag werden grundlegende Kenntnisse über die Erbengemeinschaft übersichtlich dargestellt. Dies ist zum einen die Verwaltung innerhalb der Erbengemeinschaft, zum anderen auch nach außen wirksame Verfügungen der einzelnen Miterben gem. § 2040 I BGB. Zudem wird auch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach § 2042 I BGB wird erläutert.
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Für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate im Rahmen der Erbengemeinschaft ist nicht nur die Kenntnis der Verjährungsfristen im Allgemeinen Teil des BGB (§§ 195 ff. BGB) von Bedeutung, sondern zusätzlich der im fünften Buch des BGB enthaltenen Fristen. Die Einhaltung der Fristen entscheidet bei der Erbengemeinschaft über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts. Zur Vermeidung eines ggf. auch für den Mandanten folgenschweren Fehlers sollte der Anwalt, der mit einem Mandat auf dem Gebiet einer Erbengemeinschaft betraut wurde, zunächst alle relevanten Fristen kennen und notieren. Die nachfolgend aufgeführte Fristenübersicht orientiert sich am Ablauf eines erbrechtlichen Mandats und ist somit zentral für die Bearbeitung eines erbengemeinschaftlichen Sachverhalts.
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Regelmäßig ergibt sich ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch die Prüfung der Verhältnisse in der Erbengemeinschaft, etwa durch Prüfung von bestehenden Eheverträgen, Testamenten oder die Ermittlung des Nachlasses, aber auch für die Prüfung von etwaigen Gutachten. Zudem kann eine überdurchschnittliche Schwierigkeit mit dem Bedarf von Fachwissen begründet werden. Ebenso spielt die subjektive Bedeutung der Angelegenheit hinsichtlich einer bedeutenden Vermögenverbesserung bei der Betreuung eines Mandats bei einer Erbengemeinschaft eine große Rolle. Wie diese Kriterien bei der Bemessung des Beitrags innerhalb Betreuung der Erbengemeinschaft bestmöglich berücksichtigt werden können, werden hier erläutert.
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Grundsätzlich richtet sich die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 199 ff. BGB. Oft nimmt die Verfolgung von Sachverhalten, die für die Erbengemeinschaft von Bedeutung sind viel Zeit in Anspruch. Bis die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung bspw. der Pflichtteilsberechtigten erfüllt sind, kann leicht die Verjährung des Zahlungsanspruchs drohen. Somit ist im Lichte der Betreuung einer Erbengemeinschaft oder einzelner Miterben ein sorgsamer Umgang und eine genaue Kenntnis der für die Erbengemeinschaft bedeutsamen Verjährungsfristen unablässlich. Dieser Beitrag vermittelt diese wichtigsten Kenntnise für die Erbengemeinschaft.
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Wer seine Erbfolge für eine Erbengemeinschaft anders regeln möchte, als das Gesetz dies vorsieht, kann eine letztwillige Verfügung errichten. Dies können ein Einzeltestament (§ 1937 BGB), ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) unter Eheleuten/Lebenspartnern (§ 10 LPartG) oder ein Erbvertrag (§ 1941 BGB) sein. In Bezug auf die Betreuung eines Mandats in der Erbengemeinschaft ist eine genaue Kenntnis dieser und ihrer Eigenschaften unablässlich. Sei es um für einen zukünftigen Erbfall und damit künftige Erbengemeinschaft die geeignetste Form zu wählen. Oder um einen bestmöglichen Umgang bei einer bereits bestehenden Erbengemeinschaft zu ermöglichen.
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Das Urteil beschäftigt sich mit der Rechnungslegung der getätigten Verfügungen über das Vermögen in der Erbengemeinschaft.
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Enthalten ist eine Mustervorlage in Form einer Checkliste zur Testamentserstellung. Bedeutsam ist das Testament vor allem auch dann, wenn die Erbengemeinschaft und die Anteile der Erben nicht nach der gesetzlichen Erbfolge zustande kommen sollen.
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Mustervorlage für ein Einzeltestament mit Entzug der Verwaltungsbefugnis und Anordnung von Testamentvollstreckung.
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Das Urteil beschäftigt sich mit den Grundsätzen einer ergänzenden Testamentsauslegung, welche außerordentlich bedeutsam zur Einordnung der rechtlichen Stellung der Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft sein können.
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