Die Reform im Namensrecht kommt 2024: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Reform im Namensrecht kommt 2024: Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts vor. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die geplanten Änderungen im Namensrecht und welche Auswirkungen diese für Familien haben.

Die wichtigsten Änderungen im Namensrecht betreffen folgende Bereiche:

  • Doppelnamen für Kinder und Ehegatten
  • Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten
  • Erleichterung der Namensänderung
  • Namensänderung nach Erwachsenenadoption

Im Detail:

1. Neuerungen in Bezug auf Doppelnamen für Kinder und Ehegatten

Die geplanten Änderungen bezüglich Doppelnamen für Kinder und Ehegatten sind:

  1. Kinder: Kinder können einen einheitlichen Doppelnamen erhalten, der aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzt ist. Dies ermöglicht es, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen auch nach außen zu dokumentieren.
  2. Ehegatten: Erstmals wird die Wahl eines einheitlichen Doppelnamens für Ehegatten ermöglicht. Beide Ehepartner können gleichberechtigt beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen. Dieser Ehenamen wird automatisch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder.

Diese Änderungen sollen die Namenswahlmöglichkeiten für Familien erweitern und auf einen zeitgemäßen Stand bringen, um den Bedürfnissen und der Vielfalt der Familienstrukturen in Deutschland gerecht zu werden.

2. Was ist mit den Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten?

Die geplanten Änderungen im Namensrecht berücksichtigen auch die Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten, wie z.B.:

  1. Geschlechtsangepasste Familiennamen: Aktuell gibt es keine Möglichkeit, weibliche Abwandlungen von Namen in Personenstandsregistern einzutragen. Dies betrifft insbesondere auch das sorbische Volk und führt dazu, dass betroffene Personen mit einer Namenendung im Pass eingetragen werden, die nicht mit ihrem Geschlecht übereinstimmt.
  2. Patronyme und Matronyme: Die friesische Volksgruppe hat bisher keine Möglichkeit, ihre Namenstradition zu verwirklichen. Diese Tradition beinhaltet die Vergabe von Geburtsnamen, die vom Vornamen eines Elternteils abgeleitet sind. Die geplanten Änderungen könnten es ermöglichen, diese Tradition auch in Deutschland umzusetzen.

Durch die Berücksichtigung der Traditionen nationaler Minderheiten im Namensrecht wird angestrebt, die kulturelle Vielfalt und Identität dieser Gruppen zu wahren und zu respektieren.

3. Wie werden Namensänderungen erleichtert?

Die geplanten Änderungen im Namensrecht sollen Namensänderungen erleichtern, insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Für minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen: Kinder, die den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten haben und nun bei einem Elternteil leben, der den Ehenamen abgelegt hat, sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Namen zu ändern. Ebenso soll für einbenannte Stiefkinder die Rückbenennung ermöglicht werden, wenn der Grund für die Einbenennung entfällt.
  2. Erwachsenenadoption: Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass angenommene Erwachsene die Wahl haben, ihren bisherigen Namen beizubehalten oder einen Doppelnamen aus ihrem Namen und dem Namen der annehmenden Person zu bilden.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Prozess der Namensänderung zu vereinfachen und den Betroffenen mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit zu geben.

Wir halten Sie auf diesen Seiten über den Fortgang der Reform im Namensrecht auf dem Laufenden!

Dokumente zur Reform im Namensrecht

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (PDF)

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