Die besten Strategien gegen das Bußgeld bei einem Verstoß gegen ein Haltverbot

Sie sollen für Ihren Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen: ihm wird vorgeworfen, sein Fahrzeug im Haltverbot abgestellt zu haben. Anhand unserer Beispielsfälle legen wir Ihnen die häufigsten Konstellationen dar, in denen Sie erfolgreich gegen den Vorwurf des Halteverstoßes vorgehen können und zeigen Sie alles, was in der anwaltlichen Praxis im Bezug auf das Haltverbot von Bedeutung ist.

Anordnung einer MPU wegen Halteverstößen? Womit Ihr Mandant bei mehrfachen Verstößen gegen ein Haltverbot rechnen muss (Fall mit Lösung)

 Der Mandant erscheint mit einem Schreiben des Straßenverkehrsamts. Ihm wird mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, binnen einer noch festzusetzenden Frist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Vorab solle er dazu gehört werden. Die Behörde habe Eignungszweifel, weil er in einem Jahr dreimal falsch parkte. Auf sein Punktekonto in Flensburg angesprochen, teilt er wahrheitsgemäß mit, dass dieses "sauber" sei. Er fügt hinzu, dass alle drei Parkverstöße begangen wurden, bevor ihn der erste Bußgeldbescheid erreichte. Bis dahin habe er nicht gewusst, dass man auch vor seiner eigenen Grundstückszufahrt nicht parken dürfe, wenn sich dort ein abgesengter Bordstein befinde. In der Fahrschule habe er das jedenfalls nicht gelernt.

Dieser Beispielsfall veranschaulicht mit Musterlösung, Antragsmuster, Checkliste und zahlreichen Hinweisen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein Haltverbot.

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BVerwG - Urteil vom 06.04.2016: Umschau, aber keine Nachschaupflicht beim Haltverbotsschild

Leitsatz: Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt oder angebracht sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Gebot oder Verbot durch Verkehrszeichen verlautbart wurde. Zu einer Nachschau ist der Verkehrsteilnehmer nur verpflichtet, wenn hierfür nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein besonderer Anlass besteht.

Dieses Urteil enthält wichtige Ergänzungen zum klassischen juristischen Problemkreis um das Halteverbotsschild - hier finden Sie es im Volltext.

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Was Sie über Zusatzzeichen zum Halteverbot wissen müssen (Fall mit Lösung)

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Halteverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant auf der Straße stand, ohne dass es zu einer Behinderung des fließenden Verkehrs gekommen wäre. Neben dem Zeichen 283 war aber noch das Zusatzzeichen der lfd. Nr. 62.2 angebracht.

An diesem Fall wird die Bedeutung von Zusatzzeichen zum Haltverbotschild verdeutlicht: Die ausführliche Lösung enthält zahlreiche Hinweise über den Halteverstoß bei Zusatzzeichen.

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Mehrere Verstöße gegen das Haltverbot wegen Dauerparkens - wie Sie sich erfolgreich geegen die Mehrfachbestrafung eines Dauerdeliktes wenden (Musterantrag)

Ihrem Mandanten ein mehrfacher Verstoß gegen einHaltverbot vorgeworfen - aufgrund eines einzigen Parkvorgangs.

Unser Musterantrag bietet Ihnen ein Beispiel für das erfolgreiche Vorgehen bei der Bußgeldstelle gegen den Vorwurf, dass mehrfach gegen das Haltverbot verstoßen wurde.

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Haltverbotszeichen 286 - wie Sie erfolgreich gegen den Vorwurf vorgehen, dass Ihr Mandant ein absolutes Haltverbot missachtet hat

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Halteverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots gestanden hatte. Die Bußgeldstelle wirft ihm vor, dort zwei Minuten lang gestanden zu haben, ohne dass er aus- oder eingestiegen sei oder eine Ladetätigkeit entfaltet hätte.

Die ausführliche Lösung enthält eine Checkliste, einen Musterantrag und wichtige Informationen für den Umgang mit Haltverbotsfälle in der Praxis.

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Weiterführende Beiträge

Keine Parkflächen: Die „tatsächlich-öffentliche“ Privatstraße

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Anordnung zur Entfernung von Parkflächenmarkierungen auf einem Teilstück einer Straße bestätigt. Der privat gebaute Straßenabschnitt sei nach der StVO „tatsächlich-öffentlich“. Im Streitfall hatte der Eigentümer den Anliegern der Straße erfolglos ein Kaufangebot unterbreitet und danach dort mehrere Parkplätze markiert, um diese zu vermieten. Hier klicken und mehr erfahren zu Verwaltungsgericht Neustadt, Beschl. v. 03.01.2024 - 3 L 1176/23.NW.

 

Behindertenparkplätze: Welche Beeinträchtigung ist relevant?

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 09.03.2023 8B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/2 R) entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Hier finden Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe hinter dem Urteil!

 

Streit ums Gehwegparken: Ansprüche von Anwohnern?

Welche Ansprüche haben Anwohner gegen die verbreitete Praxis, Autos ohne Erlaubnis auf Gehwegen aufgesetzt zu parken? Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13.12.2022 (1 LC 64/22) haben Anwohner, wenn der Gehweg durch das aufgesetzte Parken in seiner Funktion für Fußgänger beeinträchtigt wird, zumindest einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das behördliche Einschreiten. Hier finden Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe hinter dem Urteil!

 

Parken auf schmalen Straßen: StVO-Norm unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof BW hat entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet auf schmalen Fahrbahnen auch das Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten. Es sei unklar, was der Gesetzgeber mit einer „schmalen Fahrbahn“ meine. Die Norm sei daher zu unbestimmt und deshalb unwirksam, entschied das Gericht. Hier erfahren Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe hinter dem Urteil!

Vermeidung von Punkten und Fahrverbot

Der neue Bußgeldkatalog sieht auch bei geringen Verstößen Punkte oder Fahrverbot vor. Unser Autor RA Christian Sitter zeigt Ihnen, wie Sie drastische Strafen mit der richtigen Strategie abwenden können.

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Checkliste: Beweisaufnahme und Beweisantrag

Mit dieser Checkliste beherrschen Sie im OWi-Verfahren die Beweisaufnahme und den Beweisantrag. Alle wichtigen Punkte in einer Tabelle.

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