Sie sollen für Ihren Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen: ihm wird vorgeworfen, sein Fahrzeug im Haltverbot abgestellt zu haben. Anhand unserer Beispielsfälle legen wir Ihnen die häufigsten Konstellationen dar, in denen Sie erfolgreich gegen den Vorwurf des Halteverstoßes vorgehen können und zeigen Sie alles, was in der anwaltlichen Praxis im Bezug auf das Haltverbot von Bedeutung ist.
Der Mandant erscheint mit einem Schreiben des Straßenverkehrsamts. Ihm wird mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, binnen einer noch festzusetzenden Frist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Vorab solle er dazu gehört werden. Die Behörde habe Eignungszweifel, weil er in einem Jahr dreimal falsch parkte. Auf sein Punktekonto in Flensburg angesprochen, teilt er wahrheitsgemäß mit, dass dieses "sauber" sei. Er fügt hinzu, dass alle drei Parkverstöße begangen wurden, bevor ihn der erste Bußgeldbescheid erreichte. Bis dahin habe er nicht gewusst, dass man auch vor seiner eigenen Grundstückszufahrt nicht parken dürfe, wenn sich dort ein abgesengter Bordstein befinde. In der Fahrschule habe er das jedenfalls nicht gelernt.
Dieser Beispielsfall veranschaulicht mit Musterlösung, Antragsmuster, Checkliste und zahlreichen Hinweisen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein Haltverbot.
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Leitsatz: Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt oder angebracht sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Gebot oder Verbot durch Verkehrszeichen verlautbart wurde. Zu einer Nachschau ist der Verkehrsteilnehmer nur verpflichtet, wenn hierfür nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein besonderer Anlass besteht.
Dieses Urteil enthält wichtige Ergänzungen zum klassischen juristischen Problemkreis um das Halteverbotsschild - hier finden Sie es im Volltext.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Halteverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant auf der Straße stand, ohne dass es zu einer Behinderung des fließenden Verkehrs gekommen wäre. Neben dem Zeichen 283 war aber noch das Zusatzzeichen der lfd. Nr. 62.2 angebracht.
An diesem Fall wird die Bedeutung von Zusatzzeichen zum Haltverbotschild verdeutlicht: Die ausführliche Lösung enthält zahlreiche Hinweise über den Halteverstoß bei Zusatzzeichen.
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Ihrem Mandanten ein mehrfacher Verstoß gegen einHaltverbot vorgeworfen - aufgrund eines einzigen Parkvorgangs.
Unser Musterantrag bietet Ihnen ein Beispiel für das erfolgreiche Vorgehen bei der Bußgeldstelle gegen den Vorwurf, dass mehrfach gegen das Haltverbot verstoßen wurde.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Halteverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots gestanden hatte. Die Bußgeldstelle wirft ihm vor, dort zwei Minuten lang gestanden zu haben, ohne dass er aus- oder eingestiegen sei oder eine Ladetätigkeit entfaltet hätte.
Die ausführliche Lösung enthält eine Checkliste, einen Musterantrag und wichtige Informationen für den Umgang mit Haltverbotsfälle in der Praxis.
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