Der Titel ist Thema, und so möchten wir Ihnen mit dieser Report eine kleine Übersicht über ein bewegtes „Insolvenzjahr“ geben. Die Entscheidungen und Neuigkeiten, die Sie nun folgend lesen werden, stellen „Eye-Catcher“ des Insolvenzrechts dar, die nicht nur die Gemüter erregen,sondern bisweilen für praktische Umsetzungsprobleme, aber auch für Unverständnis oder Aufhorchen sorgen.
Nach §§ 63, 64 Abs. 1 InsO ist der Vergütungsfestsetzungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen und dem Verwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubigerausschuss bestellt ist, den Mitgliedern des Ausschusses besonders zuzustellen (§ 64 Abs. 2 InsO).
» Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Nach langem Ringen ist im Dezember 2020 das lang angekündigte Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Bundestag beschlossen (hier mehr zum Inhalt des Gesetzes erfahren) und noch am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
» Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung.
Seit dem 01.01.2021 in Kraft und als Gesetzesmaterialie immerhin fast 500 Seiten stark, sollte das SanInsFoG die Insolvenzwelt „revolutionieren“. Kaum eine Zeitschrift, kaum eine Veranstaltung drehte sich um ein anderes Thema als um die vorgerichtliche Restrukturierung, die nun „endlich“ Einzug ins deutsche Recht gefunden hat.
» Lesen Sie hier weiter!
Auch die Rechtsprechung im Bereich der InsO hält die Berufswelt in Atem. Es gibt viele neue Entscheidungen, die die tägliche Arbeit weder für Gerichte noch für Insolvenzverwalter einfacher machen.
» Welche diese Entscheidungen sind und genauere Informationen zur Rechtsprechung erfahren Sie hier.