Allgemeines über die Insolvenzstraftaten
Zu den Insolvenzstraftaten "im engeren Sinne" zählen die in §§ 283 ff. StGB genannten Insolvenzdelikte:
- der Bankrott, § 283 StGB
- der besonders schwere Fall des Bankrotts, § 283a StGB
- die Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB,
- die Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB,
- und die Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB.
In unserem Fachbeitrag erfahren Sie Allgemeines über die Insolvenzstraftaten nach dem StGB, z.B. über Struktur, Zweck, Tätereigenschaft und geschütztes Rechtsgut der Vorschriften! Klicken Sie hier!