Das müssen Sie als Rechtsanwalt über die Abberufung des Verwalters wissen!

Die Abberufung des Verwalters kann aus verschiedenen Gründen im Interesse der Wohnungseigentümer sein. Im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters stellen sich allerdings eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. So zum Beispiel, wie die Willensbildung und die Durchführung der Abberufung abzulaufen haben, inwiefern es einer zusätzlichen Kündigung des Verwaltervertrags bedarf oder ob im Nachgang Vergütungsansprüche bestehen. All dies und noch mehr erfahren Sie auf dieser Seite. Hier finden Sie viele informative Fachbeiträge, Arbeitshilfen für Ihre Rechtspraxis und einschlägige Rechtsprechung zur Abberufung des Verwalters.

 

Abberufung des Verwalters: Das müssen Rechtsanwälte wissen!

Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 Satz 2 WEG), die Beendigungswirkung für den Verwaltervertrag erfolgt dann ohne dass es einer seperaten Kündigung bedarf.

Für Ihre Beratungspraxis rund um die Abberufung des Verwalters ist insbesondere interessant, welche Ansprüche hier bestehen: In Frage kommen einerseits Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Abberufung des Verwalters oder auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen, andererseits etwaige Vergütungsansprüche oder des Verwalters bzw. ein Anfechtungsrecht.

Details zu diesen Ansprüchen, Muster und Tipps für Ihre Anwaltspraxis rund um die Abberufung des Verwalters finden Sie in unserem Handbuch zum WEG!

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Die Entscheidung über die Abberufung des Verwalters

Die Verwalterstellung oder auch das Verwalteramt entsteht mit seiner Bestellung und wird durch seine Abberufung aufgehoben (vgl. § 6 Abs. 1 COVMG). In unserem Handbuch erfahren Sie detailliert die Voraussetzungen und das Prozedere der Abberufung eines Verwalters nach der neuen Rechtslage!

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Ansprüche im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters: Alle Infos für Ihre Rechtspraxis!

Im Bereich des WEG können sich vielerlei Ansprüche ergeben. Gerade nach der (nicht ganz so) alten Rechtslage – bis zum 30.11.2020 – konnte in Bezug auf die Entstehung von Ansprüchen von erheblicher Bedeutung sein, ob die Abberufung des Verwalters ordnungsgemäß erfolgte, also letztlich eine rechtmäßige Abberufung erging. Inwiefern die Ordnungsgemäßheit der Abberufung noch von Relevanz für etwaige Ansprüche ist und welche übrigen Ansprüche in Blick zu nehmen sind, haben wir hier für Sie als Rechtsanwalt zusammengefasst!

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Muster: Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung zur Abberufung des Verwalters

Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Insbesondere, wenn die Tätigkeit des Verwalters nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (§ 18 Abs. 2 WEG) bzw. die Interessen der Wohnungseigentümer gefährdet sind, muss ggf. schnell gehandelt werden, um dieAbberufung zu erwirken. Für diese Situation finden Sie hier ein Muster für einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung zur Abberufung des Verwalters für Ihr Arbeitsrepertoire!

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Muster: Klage auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen nach Abberufung des Verwalters

Der ausgeschiedene Verwalter hat nach Beendigung seiner Tätigkeit nach §§ 675, 667 BGB sämtliche Unterlagen wie z.B. Bauunterlagen, Verwaltervollmacht, Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen, Hausschlüssel oder auch Dateien in EDV-Form herauszugeben.

Als Arbeitshilfe für Sie haben wir hier eine ausführliche Klageschrift über die Herausgabe von Bauunterlagen erstellt!

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Muster: Klage des Verwalters auf Vergütung nach Abberufung

Im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters ist die Klage des Verwalters auf Auszahlung seiner Vergütung kein seltenes Phänomen. Um Sie als Rechtsanwalt in die Lage zu versetzen, ohne viel Aufwand dieses Standardproblem zu lösen, haben wir hier ein Muster zur Klage auf Honorar des Verwalters für Sie bereitgestellt!

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Muster: Verwaltervertrag mit Klauseln zur Abberufung des Verwalters

Den Verwaltervertrag möglichst interessengerecht zu konstituieren, ist für alle Parteien und damit auch für Sie als Rechtsanwalt von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Das gilt auch für Bestimmungen zur Abberufung des Verwalters. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen auf dieser Seite unser Muster eines Verwaltervertrags zur Verfügung, der ebenfalls mehrere Klauseln zur Abberufung des Verwalters beinhaltet. Klicken Sie hier!

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Zu den Voraussetzungen einer Abberufung und des Rechtsstreitigkeiten verursachenden Verwalters (OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.08.2003 20 W 302/01)

In diesem Beschluss befand das OLG Frankfurt/Main über die Voraussetzungen einer Abberufung des Verwalters und ging dabei insbesondere auf die Merkmale ein, die zu einer mangelnden Eignung des Verwalters für sein Amt führen und ein Einhalten der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung vermissen lassen. Mit einem Klick geht es zur Entscheidung!

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Zur Abberufung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung (OLG Düsseldorf - Beschluss vom 07.03.2006 I-3 Wx 107/05)

Das OLG Düsseldorf entschied hier über Fragen wie, ab wann nach §§ 21 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Abberufung des Verwalters möglich ist und inwiefern es an der Einhaltung ordnungsgemäßer Verwaltung bezüglich der Jahresabrechnung fehlen kann. Hier geht es zu dem Beschluss des OLG!

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Zu der Frage nach dem Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 26 Abs. 1 S. 3, 4 WEG (BGH - Urteil vom 10.02.2012 V ZR 105/11)

Der BGH entschied in diesem Urteil, inwiefern ein einzelner Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters verlangen kann. Näheres lesen Sie mit einem Klick auf unseren Beitrag!

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Zur Bemessung des Klägerinteresses an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar und der Streitwertfestlegung in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren (BGH - Beschluss vom 25.03.2021 V ZR 136/20)

In dieser sehr aktuellen Entscheidung hatte der BGH unter anderem über die richtige Bemessungsgrundlage für das Klägerinteresse an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters zu entscheiden. Klicken Sie hier, um den Beschluss aus unserer Rubrik „Abberufung des Verwalters“ zu lesen!

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Alles was Sie zum neuen Zertifizierten Verwalter wissen müssen auf einen Blick!

In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?

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Spezialreport Jahresabrechnung

Leitfaden zum Anspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter auf Jahresabrechnung – inkl. HeizkostenV 2022 und neuer Informationspflichten.

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Checkliste GEIG

Das GEIG kann schnell zur unübersichtlichen Materie werden. In der vorliegenden Checkliste werden zahlreiche Prüfpunkte deshalb kurz und knapp thematisiert und geklärt!

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