Das müssen Sie als Rechtsanwalt über die Abberufung des Verwalters wissen!

Die Abberufung des Verwalters kann aus verschiedenen Gründen im Interesse der Wohnungseigentümer sein. Im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters stellen sich allerdings eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. So zum Beispiel, wie die Willensbildung und die Durchführung der Abberufung abzulaufen haben, inwiefern es einer zusätzlichen Kündigung des Verwaltervertrags bedarf oder ob im Nachgang Vergütungsansprüche bestehen. All dies und noch mehr erfahren Sie auf dieser Seite. Hier finden Sie viele informative Fachbeiträge, Arbeitshilfen für Ihre Rechtspraxis und einschlägige Rechtsprechung zur Abberufung des Verwalters. Hier geht es zu den Beiträgen!

 

Abberufung und Kündigung des Verwalters: Was Sie als Rechtsanwalt hierbei beachten sollten!

Nach alter Rechtslage konnte die Abberufung des Verwalters nur auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes gestützt werden. Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 WEG kann der Verwalter nun jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Einer separaten Kündigung bedarf es dabei nicht, die Beendigungswirkung für den Verwaltervertrag erfolgt vielmehr grundsätzlich ex lege nach Ablauf einer Frist. Allerdings lässt sich hier insbesondere fragen, inwiefern Ansprüche bestehen. Einerseits Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Abberufung des Verwalters oder Herausgabe der Verwaltungsunterlagen, andererseits aber auch etwaige Vergütungs- oder anderweitige Ansprüche des Verwalters. Details hierzu, sowie Tipps für die Praxis und unser Muster einer Klage auf Herausgabe Bauunterlagen finden Sie in diesem Beitrag mit nur einem Klick!

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Verwalterbestellung und –Abberufung im Überblick!

Die Verwalterstellung oder auch das Verwalteramt entsteht mit seiner Bestellung und wird durch seine Abberufung aufgehoben (vgl. § 6 Abs. 1 COVMG). Um die Materie der Abberufung des Verwalters bestmöglich durchdringen zu können, lohnt sich daher naturgemäß ein Blick darauf, wie die Bestellung vonstattengeht. Auf dieser Seite schildern wir das Wichtigste zur Verwalterbestellung und gehen dabei auch auf die Abberufung ein. Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!

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Ansprüche im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters: Alle Infos für Ihre Rechtspraxis!

Im Bereich des WEG können sich vielerlei Ansprüche ergeben. Gerade nach der (nicht ganz so) alten Rechtslage – bis zum 30.11.2020 – konnte in Bezug auf die Entstehung von Ansprüchen von erheblicher Bedeutung sein, ob die Abberufung des Verwalters ordnungsgemäß erfolgte, also letztlich eine rechtmäßige Abberufung erging. Inwiefern die Ordnungsgemäßheit der Abberufung noch von Relevanz für etwaige Ansprüche ist und welche übrigen Ansprüche in Blick zu nehmen sind, haben wir hier für Sie als Rechtsanwalt zusammengefasst!

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Übersicht: Der Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Bedeutung seiner Abberufung

Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Insbesondere aber, wenn Probleme bei der Aufgabenerfüllung durch den Verwalter auftreten, muss ggf. schnell gehandelt werden, um seine Abberufung zu erwirken. Dies gilt vor allem seit § 6 Abs. 1 COVMG die Kontinuität der Verwaltung festschreibt, wonach der zuletzt bestellte Verwalter bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt bleibt. Lesen Sie hier mehr zu den Aufgaben des Verwalters und wie die Abberufung möglichst risikoeindämmend durchgeführt werden kann. Außerdem finden Sie hier unser Muster für den Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung für Ihr Arbeitsrepertoire!

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Arbeitshilfe zur Abberufung des Verwalters: Unser Muster eines Verwaltervertrags

Den Verwaltervertrag möglichst interessengerecht zu konstituieren, ist für alle Parteien und damit auch für Sie als Rechtsanwalt von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Das gilt nicht zuletzt für Bestimmungen zur Abberufung des Verwalters. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen auf dieser Seite unser Muster eines Verwaltervertrags zur Verfügung, der ebenfalls mehrere Klauseln zur Abberufung des Verwalters beinhaltet. Klicken Sie hier!

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Arbeitshilfe zur Abberufung des Verwalters: Muster zur Klage auf Honorar des Verwalters

Im Zusammenhang mit der Abberufung des Verwalters ist die Klage des Verwalters auf Auszahlung seiner Vergütung kein seltenes Phänomen. Um Sie als Rechtsanwalt in die Lage zu versetzen, ohne viel Aufwand dieses Standardproblem zu lösen, haben wir hier ein Muster zur Klage auf Honorar des Verwalters als Arbeitshilfe für Sie bereitgestellt. Klicken Sie gleich hier!

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Zu den Voraussetzungen einer Abberufung und des Rechtsstreitigkeiten verursachenden Verwalters (OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.08.2003 20 W 302/01)

In diesem Beschluss befand das OLG Frankfurt/Main über die Voraussetzungen einer Abberufung des Verwalters und ging dabei insbesondere auf die Merkmale ein, die zu einer mangelnden Eignung des Verwalters für sein Amt führen und ein Einhalten der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung vermissen lassen. Mit einem Klick geht es zur Entscheidung!

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Zur Abberufung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung (OLG Düsseldorf - Beschluss vom 07.03.2006 I-3 Wx 107/05)

Das OLG Düsseldorf entschied hier über Fragen wie, ab wann nach §§ 21 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Abberufung des Verwalters möglich ist und inwiefern es an der Einhaltung ordnungsgemäßer Verwaltung bezüglich der Jahresabrechnung fehlen kann. Hier geht es zu dem Beschluss des OLG!

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Zu der Frage nach dem Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 26 Abs. 1 S. 3, 4 WEG (BGH - Urteil vom 10.02.2012 V ZR 105/11)

Der BGH entschied in diesem Urteil, inwiefern ein einzelner Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters verlangen kann. Näheres lesen Sie mit einem Klick auf unseren Beitrag!

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Zur Bemessung des Klägerinteresses an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar und der Streitwertfestlegung in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren (BGH - Beschluss vom 25.03.2021 V ZR 136/20)

In dieser sehr aktuellen Entscheidung hatte der BGH unter anderem über die richtige Bemessungsgrundlage für das Klägerinteresse an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters zu entscheiden. Klicken Sie hier, um den Beschluss aus unserer Rubrik „Abberufung des Verwalters“ zu lesen!

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