Arbeitsrecht -

Europäische Arbeitnehmer können aufatmen

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verschiedener Sektoren haben am 25.04.2006 eine Vereinbarung unterzeichnet, um Europas Beschäftigte vor dem Einatmen von kristallinen Kieselpartikeln zu schützen.

Durch die Vereinbarung soll die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber kristallinem Kieselsäurestaub durch gute Arbeitsverfahren verringert werden.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Kieselpartikel entstehen beim Abpacken und Mischen von Stoffen, Mahlen und Verglasen. Sie können Lungenkrebs hervorrufen und zur lebensbedrohlichen Silikose führen.

Die Vereinbarung wird für die Arbeitnehmer der meisten Sektoren gelten, in denen kristalline Kieselsäure verwendet wird. Dazu zählen die Sektoren Baustoffe, Mineralgewinnung, Zement, Gießereien, Glas, Keramik, Mineralwolle, Natursteine, Mörtel, Betonfertigteile und Erze. Darüber hinaus gilt sie auch für mit diesen Sektoren verbundenen Tätigkeiten wie Materialumschlag, Lagerung und Transport.

Zu den Unterzeichnern gehören etwa 13 europäische Arbeitgeberorganisationen zusammen mit der EMCEF (Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften) und dem EMF (Europäischer Metallgewerkschaftsbund), der Europäischen Vereinigung Industrieminerale IMA Europe und dem Dachverband der europäischen Bergbauindustrie Euromines die Vereinbarung. Die Vereinbarung wird von den Sozialpartnern in Anwesenheit des EU-Kommissars für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, unterzeichnet.

Ein paritätischer Begleitausschuss wird über Fragen zur Anwendung und Auslegung der Vereinbarung entscheiden. Sechs Monate nach der Unterzeichnung tritt die Vereinbarung zunächst für vier Jahre in Kraft; anschließend wird sie automatisch immer wieder für zwei Jahre erneuert.

Quelle: Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 25.04.06