Arbeitsrecht -

Saison-Kurzarbeitergeld gegen Winterarbeitslosigkeit

Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Kurzarbeitergeldes für Saisonkräfte zugestimmt.

Damit soll vor allem in der Bauwirtschaft, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen die hohe Arbeitslosigkeit im Winter gesenkt werden.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen erhalten danach von Dezember bis März Anspruch auf Ersatzleistungen. Die Bundesregierung erwartet, dass Unternehmen ihre Beschäftigten in dieser Zeit dann nicht mehr witterungs- oder auftragsbedingt entlassen werden. Finanziert werden soll das Kurzarbeitergeld aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung.

Saison-Kurzarbeitergeld im Einzelnen:

Während der Wintermonate Dezember bis März erhalten Beschäftigte in witterungsabhängigen Branchen ein Ersatzentgelt von 60 Prozent des Netto-Einkommens, Eltern erhalten 67 Prozent. Die Regelung greift bereits ab der ersten Ausfallstunde.

Die Unternehmen müssen lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Diese beziehen sich nur noch auf 80 Prozent des Lohnes, der ohne Arbeitsaufall verdient worden wäre.

Die neuen Regelungen sollen auf verschiedene von Winterarbeitslosigkeit betroffene Branchen ausgedehnt werden, z.B. die Gastronomie und die Land- und Forstwirtschaft.

Eine abschließende Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 17.03.06