Baurecht -

Kammergericht bestätigt Privilegierung der VOB/B auch in Verbraucherverträgen

Auf die Berufung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die VOB/B auch in Verbraucherverträgen privilegiert ist, sofern die VOB/B als Ganzes vereinbart ist.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) als Herausgeber der VOB/B auf Unterlassung in Anspruch genommen und ist mit seiner Klage vor dem Landgericht Berlin unterlegen. Das Kammergericht bestätigte nun im Berufungsverfahren die vorangegangene Entscheidung, wenn auch mit zum Teil anderer Begründung.

Im Berufungsverfahren stellte das Kammergericht Berlin zum einen fest, dass der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) kein Empfehler der VOB/B ist. Darüber hinaus hält das Berufungsgericht die Privilegierung der VOB/B insbesondere in Verträgen mit Verbrauchern auch im Lichte des europäischen Verbraucherschutzes für statthaft. Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 55/07) eingelegt.

Quelle: ibr-online - KG Urteil vom 15.02.07