Baurecht -

Kinderkrippen auch im reinen Wohngebiet zulässig

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Kreisstadt Merzig zurückgewiesen.

Durch den Bebauungsplan soll der Beigeladenen die Einrichtung einer integrativen Kinderkrippe in einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude im reinen Wohngebiet auf dem Nachbargrundstück der Antragsteller ermöglicht werden.

Das Gericht hat ausgeführt, dass Kinderkrippen auch im reinen Wohngebiet als sozialadäquate Ergänzung der Wohnbebauung grundsätzlich zulässig und deswegen von der Nachbarschaft hinzunehmen seien. Ein Anspruch, von jeglicher Veränderung einer vorhandenen städtebaulichen Nutzungssituation im Umfeld des eigenen Anwesens verschont zu bleiben, bestehe nicht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - Pressemitteilung vom 11.09.08