Familienrecht, Sozialrecht -

Bundesrat fordert Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes eine stärkere Berücksichtigung des Mehrbedarfs Alleinerziehender.

Das geplante Gesetz sieht vor, mehr erwerbstätigen Eltern mit geringem Einkommen einen Kinderzuschlag auf ihr Einkommen zu gewähren. Dazu werden die Mindesteinkommensgrenzen auf einheitliche Beträge festgesetzt und erheblich abgesenkt: Künftig sollen Eltern einheitlich ab 600 € (Alleinerziehende) und 900 € (Paare) eigenem Einkommen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, den Mehrbedarf Alleinerziehender durch einen erhöhten Kinderzuschlag zu berücksichtigen. Er schlägt vor, den Kinderzuschlag für sie um 60 € auf 200 € zu erhöhen, da Kinder Alleinerziehender besonders häufig von Armut betroffen seien. Zudem hätten diese Eltern es besonders schwer, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, weil sie die Kinderbetreuung organisieren müssen.

Der Bundesrat warnt davor, dass die erwarteten finanziellen Entlastungen der Kommunen durch Folgeeffekte dieses Gesetzes und die Novellierung des Wohngeldrechts neutralisiert werden könnten.

Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass bis zu 70.000 Familien durch den Kinderzuschlag aus den Leistungen nach dem SGB II herausfallen. Diese haben dann jedoch Anspruch auf Wohngeld. Der Bundesrat fordert, diesen Umstand bei der Kostenbeteiligung des Bundes an den Leistungen der Länder für Unterkunft und Heizungen zu berücksichtigen.

Die Länder regen zudem an, die Festsetzung des Höchsteinkommens für den Kinderzuschlag zu streichen, da dies aufgrund der Anrechnungsregelungen entbehrlich sei.

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Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 23.05.08