Familienrecht -

Gesetz über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Der Bundesrat hat am 30.03.2007 beschlossen, den bayerischen Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie (BR-Drucks. 193/07) beim Bundestag einzubringen.

Gegenstand des bayerischen Gesetzentwurfs (BR-Drucks. 369/05) aus dem Jahr 2005 ist die Regelung eines eigenständigen Verfahrens für die Feststellung der Vaterschaft. Der Entwurf sieht vor, die Feststellung der Abstammung von der Anfechtung der Vaterschaft zu trennen.

Der bayerische Gesetzentwurf wurde im Urteil des BVerfG vom 13.02.2007 zu heimlichen Vaterschaftstests und zum Recht auf Klärung der Abstammung - wir berichteten - ausdrücklich als ein zulässiger Weg dargestellt, ein verlässliches Verfahren zu regeln, das den Vätern ermöglicht, die Abstammung ihres Kindes zu überprüfen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine familienschonende Lösung. Es sollen alle nach bürgerlichem Recht anfechtungsberechtigten Personen einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Vaterschaftstests erhalten. 

Um eine gendiagnostische Abstammungsuntersuchung durchführen zu können, erhält der rechtliche Vater einen Anspruch gegen das Kind auf Einwilligung in eine gendiagnostische Untersuchung und auf Gewinnung einer genetischen Probe. Der biologische Vater soll einen Anspruch auf Kenntnis der Abstammung nur dann geltend machen können, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht. Der sorgeberechtigten Mutter, die einer Untersuchung und Probeentnahme nicht zustimmt, wird das Vertretungsrecht entzogen und dem Gericht übertragen.

Die Bundesregierung hat nun die Gelegenheit, innerhalb von sechs Wochen zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Lesen Sie auch die Empfehlung des Rechtsausschusses vom 30.03.2007 zu TOP 13 der 832. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2007 im Volltext.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland - Newsletter Nr. 22 vom 01.04.07