Familienrecht -

Mehr Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bei Kindeswohlgefährdung

Jugendämter sollen künftig die Möglichkeit zu unbeschränkten Auskünften aus dem Bundeszentralregister zu Personen haben, von denen eine mögliche Gefährdung eines Kindes ausgeht und die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.

Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der anlässlich mehrerer Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit vorgelegt wurde.

Hintergrund der Initiative ist, dass es nach bisheriger Rechtslage den Jugendämtern nur eingeschränkt möglich ist, sich bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls fundierte Informationen über die strafrechtliche Vorgeschichte von engen Bezugspersonen eines Kindes zu verschaffen. Aus dem Bundeszentralregister können die Ämter lediglich Auskunft in Form eines Führungszeugnisses erhalten.

Um den Schutz von Kindern zu verbessern, müssten die Befugnisse in dieser Hinsicht deshalb ausgebaut werden.

Die Länderkammer begründet ihren Vorstoß damit, in der jüngeren Vergangenheit habe sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung zu leiden hatten. In besonders gravierenden Fällen habe am Ende der Tod des Kindes gestanden. Die staatliche Gemeinschaft habe über eine konsequente Strafverfolgung hinaus alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um bereits im Vorfeld den ausreichenden Schutz gefährdeter Kinder zu gewährleisten.

Vorhandene Anhaltspunkte für eine Bedrohung des Kindes ließen sich verdichten, wenn das etwaige einschlägige strafrechtliche Vorleben von Bezugspersonen aus dem nächsten Umfeld des Kindes oder Jugendlichen bekannt seien.

Konkret könne dasErsuchen um Auskunft technisch im Wege elektronischen Datenaustausches zügig abgewickelt werden. Im Idealfall könne dies durch ein automatisiertes Verfahren, wie es etwa auf der Ebene von Staatsanwaltschaften und Gerichten bereit exstiere, geschehen.

Stellungnahme der Bundesregierung:

Die Bundesregierung teilt mit, sie beabsichtige, in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorzulegen. Eine Experten-Arbeitsgruppe habe Maßnahmen vorgeschlagen, um ein frühzeitiges Eingreifen insbesondere der Familiengerichte zu fördern. Dem Gesetzentwurf des Bundesrates halte die Regierung dagegen nicht für geeignet, um die Risikoeinschätzung spürbar zu verbessern und so einen erheblichen Beitrag zur Förderung des Kindeswohls zu leisten.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 13.02.07