Familienrecht -

Schutz vor Zwangsehen

Wer einen anderen Menschen zu einer Heirat zwingt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Auch Scheinehen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes haben es schwerer. Der Bundesrat hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet.

Danach sind außerdem Verbesserungen beim Aufenthaltsstatus von geduldeten und gut integrierten ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden vorgesehen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Frauen und Männer mit Zuwanderungshintergrund besser vor Zwangsehen schützen. Die Nötigung zur Heirat wird als eigenständiger Straftatbestand verboten.

Außerdem sollen künftig Menschen besser geschützt werden, die bereits Opfer einer Zwangsehe geworden sind. Sie können einfacher nach Deutschland zurückkehren. Das gilt, wenn sie bereits als Minderjährige in Deutschland gelebt haben, nach ihrer Zwangsverheiratung ausgewandert sind und an der Rückkehr gehindert werden. Diese Menschen sollen ein eigenständiges Recht zur Rückkehr nach Deutschland erhalten.

Chance für gut integrierte Jugendliche

Zudem haben die Koalitionsparteien im Bundestag den Gesetzentwurf um ein Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen ergänzt. Bislang geduldete Jugendliche und Heranwachsende können unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht erlangen, wenn sie gut integriert sind.

Scheinehen verhindern

Der Gesetzentwurf soll auch so genannte Scheinehen erschweren. Diese Form der Heirat wird missbräuchlich vorgespiegelt, um einem der "Ehegatten" langfristig ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Bislang entsteht bereits zwei Jahre nach der Eheschließung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für den ausländischen Partner.

Um den Anreiz zur Scheinheirat zu erschweren, soll künftig die Mindestdauer der Ehe auf drei Jahre erhöht werden. Erst dann erhält der ausländische Partner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. So gewinnen auch die Behörden mehr Zeit zur Feststellung einer Scheinehe. Bisher bestehende Härtefallregelungen bleiben jedoch bestehen.

Integration fordern und fördern

Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Überprüfen von Integrationsverpflichtungen. Das betrifft die so genannten "Integrationskurse", in denen unter anderem deutsche Sprache und Alltagswissen vermittelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuwanderer verpflichtet, einen solchen Integrationskurs zu besuchen.

Der Gesetzentwurf stellt nun ausdrücklich klar: Vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Ausländerbehörden feststellen, ob der verpflichtete Ausländer am Kurs teilgenommen hat.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 15.04.11