Familienrecht -

Stärkung des Kinderschutzes in Deutschland

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das Prävention und Intervention gleichermaßen stärkt. Ein erstes Fachgespräch zu diesem Thema fand am 27.01.2010 statt.

Das neue Kinderschutzgesetz fußt auf den zwei Säulen: Prävention und Intervention.

Schwerpunkte der Säule "Prävention" sind:

  • Ein neuer Leistungstatbestand "Frühe Hilfen" soll flächendeckend niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien in belastenden Lebenslagen sicherstellen.
  • Es werden niederschwellige und frühe Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen geschaffen, noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Hebammen und Familienhebammen.
  • Es wird die Zusammenarbeit im Kinderschutz für alle damit befassten Berufsgruppen und Institutionen gestärkt und die Grundlagen für verbindliche Netzwerke geschaffen.
  • Alle kinder- und jugendnah Beschäftigten müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das über alle einschlägigen Straftaten auch im Bagatellbereich informiert.

Schwerpunkte der Säule "Intervention" sind:

  • Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Sie soll die von Ärzten wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern erhöhen.
  • Derstaatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung soll qualifiziert werden. Durch klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten werden wir mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen schaffen.
  • Mit einer Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie wird dem sog. "Jugendamts-Hopping" wirksam begegnet. Denn manche Eltern, die das Wohl ihres Kindes nicht im Blick haben, versuchen sich dem Zugang des Jugendamtes durch Wohnortswechsel zu entziehen.

Quelle: BMFSFJ - Pressemitteilung vom 26.01.10