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Debatte um die "Große Justizreform"

Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert die Beschlüsse der Justizministerkonferenz zu Verfahrensverkürzungen.

Mit heftiger Kritik reagiert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf die von der Justizministerkonferenz in Erlangen getroffenen Beschlüsse zur so genannten "Großen Justizreform".

Die Justizminister schlagen vor, dass eine Berufung künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn sie zuvor vom Richter zugelassen worden ist. Außerdem soll die Berufungssumme von bisher 600 Euro auf mindestens 1000 Euro angehoben werden. Damit würden Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert unter 1000 Euro - die für den Bürger im Einzelfall eine erhebliche Bedeutung haben können - komplett von einer Überprüfbarkeit ausgeschlossen werden.

Nach Ansicht der BRAK bedeuten diese Änderungen im Ergebnis eine Rechtswegverkürzung für den Bürger, ohne allerdings auf der anderen Seite tatsächlich zu einer Kosteneinsparung für die Justiz zu führen. Bereits die Evaluation der Zivilprozessreform durch das Bundesjustizministerium habe gezeigt, dass der Rechtsweg schon erheblich eingeschränkt wurde.

Die vorgesehenen Rechtswegverkürzungen im Strafverfahren seien für die BRAK ebenfalls nicht hinnehmbar. Die BRAK habe bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass das gegenwärtige Rechtsmittelsystem in Strafsachen effektiv und Kosten sparend sei und zu einer zügigen Verfahrenserledigung beitrage. Es bestehe daher keine Notwendigkeit zu einer umfassenden Reform.

"Die Bundesrechtsanwaltskammer ist im Gegensatz zur Justizministerkonferenz der Ansicht, dass es unvertretbar ist, die Rechtsmittelstruktur auf das "verfassungsrechtlich Notwendige" zu beschränken", so Bernhard Dombek, der Präsident der BRAK. "Recht auf Minimalniveau ist eines der freiheitlichen Demokratie verbundenen modernen Industriestaates nicht würdig."

Quelle: BRAK - Pressemitteilung vom 02.06.06