Sonstige Themen -

Eigentumsvorbehalt für Werkunternehmer

Handwerksbetriebe sollen künftig in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern.

Für sie, wie auch für alle Werkunternehmer sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann.

Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Kern der Initiative ist es, dass der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils besser vor Forderungsausfällen geschützt werden kann. Die Länderkammer führt die wirtschaftlich schlechte Lage für Werkunternehmer, insbesondere in der Baubranche, die durch Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Zahl von Insolvenzen geprägt ist, auf unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zurück. Sie möchte die Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerksicherung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erhalten, deutlich erweitern. Auch solle das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen in geänderter Form in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert werden.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 14.02.06