Die Bundesregierung hat am 27.06.2007 die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet.
Sie hat dabei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zur Novelle der Energieeinsparverordnung zugestimmt.
In der künftigen Energieeinsparverordnung soll auf Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bezug genommen werden, die Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen vorsehen. Die entsprechenden Bekanntmachungen - zunächst für Wohngebäude - finden Sie hier auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Sie sollen auch im Bundesanzeiger publiziert werden. Die Bekanntmachungen können jetzt schon - also auch vor dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung - im Zusammenhang mit der Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der Energieeinsparverordnung in der Fassung des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. April 2007 genutzt werden.
geändert am 30. Juli 2007
Gebäude benötigen einen Energiepass
Bundesgesetzblatt vom 26.07.2007
Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 04.07.07