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EU-Richtlinie für das Verfahren bei geringfügigen Forderungen

Der Rechtsausschuss hat auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Änderungen an einer geplanten EU-Verordnungen zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Ratsdok.-Nr. 15954/05) verlangt.

Ziel der Verordnung sei es, ein einfaches und kostengünstiges Verfahren für Bagatellforderungen in Zivil- und Handelssachen einzuführen, soweit es sich um Verfahren für grenzüberschreitende Angelegenheiten handelt.

Nach Meinung des Ausschusses sollte die Verordnung dann anwendbar sein, wenn entweder die Parteien in verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen oder sich das Gericht in einem anderen Mitgliedsstaat als die Parteien befindet. Die EU-Kommission wolle ein eigenes europäisches Verfahren für Forderungen mit einem Streitwert bis 2.000 Euro, sowohl grenzüberschreitend also auch rein innerstaatlich, einführen. Es solle als Alternative neben dem vorhandenen nationalen Verfahren zur Verfügung stehen. Die Kommission begründe dies damit, dass das europäische Verfahren auch auf reine Inlandssachverhalte anwendbar sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einen gleichen Zugang zur Justiz in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dagegen wehrt sich der Ausschuss, da Brüssel keine Rechtssetzungskompetenz für innerstaatliche Angelegenheiten habe. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von 2.000 Euro zu hoch. In Deutschland liege die Wertgrenze für Bagatellverfahren bei 600 Euro. Bei Streitwerten zwischen 600 und 2.000 Euro drohten daher Unverträglichkeiten mit dem nationalen Prozessrecht, weil sich das europäische Verfahren in wesentlichen Punkten vom deutschen Zivilverfahren unterscheide.

Die CDU/CSU machte deutlich, Europa solle das regeln, was in dessen Zuständigkeit falle. Auch die Liberalen und die Grünen waren dieser Auffassung. Insofern sei, so die Union, die Einigkeit im Hause zu begrüßen. "Man sei sensibler geworden", so die größte Fraktion. Die SPD zeigte sich vor allem darüber verärgert, dass auf EU-Ebene geplant sei, den Streitwert für geringfügige Forderungen auf 2.000 Euro hoch zu setzen. Dies werde als unverhältnismäßig erachtet. Die Abstimmung über den Antrag steht für den morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 31.05.06