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Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung

Die größte Verfassungsreform seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 ist vom Bundestag beschlossen worden.

Durch die Föderalismusreform sollen das Zusammenspiel von Bund und Ländern effizienter und Zuständigkeiten transparenter werden.

Insgesamt wurden 25 Artikel des Grundgesetzes geändert und Zuständigkeiten neu zugeschnitten: Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c.

Außerdem werden 21 Bundesgesetze geändert.



Ziele der Föderalismusreform:

Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit werden verbessert

Die Gesetzgebung wurde im Laufe der Jahrzehnte immer schwerfälliger. Das lag nach Ansicht der Regierung nicht zuletzt daran, dass immer mehr Gesetze nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten konnten. Außerdem bestand bei einzelnen Gesetzesvorhaben immer wieder die Gefahr einer Blockade, wenn es im Bundestag und Bundesrat unterschiedliche politische Mehrheiten gab. Durch die Reform wird die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze von etwa 60 Prozent auf 35 bis 40 Prozent reduziert.

Politische Verantwortlichkeiten werden deutlicher zugeordnet

Die Verflechtung der Zuständigkeiten von Bundestag und Bundesrat und die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sollen transparenter werden.

Verbesserung von Effizienz und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung

Die Ländervertreter können künftig nur noch in den Bereichen Bildung, Rundfunk und Kultur für die Bundesrepublik handeln, wenn ausschließlich Länderinteressen betroffen sind. Die Europatauglichkeit des Grundgesetzes wird auch durch eine neue Haftungsregelung bei EU-Sanktionen gestärkt. Der "Nationale Stabilitätspakt" verpflichtet Bund und Länder erstmals gemeinsam zur Haushaltsdisziplin. Fallen Strafzahlungen der EU an, ist klar geregelt, dass die Länder gegebenenfalls ebenfalls haften müssen. Außerdem wird das schwerfällige Instrument der Mischfinanzierungen von Bund und Ländern gezielt abgebaut.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.06.06