Die zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Neuordnung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) soll zügig angegangen werden.
Das historisch gewachsene deutsche Umweltrecht ist kompliziert und wenig transparent. Es ist zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplittert und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, integrierte Umweltpolitik.
Vereinfachungen sind insbesondere beim Genehmigungsrecht geplant. Wo bislang für die Zulassung einer Anlage mehrere Genehmigungen erforderlich sind, soll es künftig nur noch eine übergreifende "integrierte Vorhabengenehmigung" geben.
Quelle: BMU - Pressemitteilung vom 05.07.06