Sonstige Themen -

Neuordnung des Umweltrechts

Die zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Neuordnung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) soll zügig angegangen werden.

Das historisch gewachsene deutsche Umweltrecht ist kompliziert und wenig transparent. Es ist zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplittert und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, integrierte Umweltpolitik.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gibt die Föderalismusreform die historische Chance, das UGB in die Tat umsetzen. Mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung wird der Bund auf den Gebieten des Naturschutz- und Wasserrechts erstmals Vollregelungen treffen können.

Vereinfachungen sind insbesondere beim Genehmigungsrecht geplant. Wo bislang für die Zulassung einer Anlage mehrere Genehmigungen erforderlich sind, soll es künftig nur noch eine übergreifende "integrierte Vorhabengenehmigung" geben.

Quelle: BMU - Pressemitteilung vom 05.07.06