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Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie

Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Anti-Diskriminierungs-Richtlinien erneut in den Bundestag eingebracht.

Er verfolgt das Ziel, eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der von Rot-Grün bereits einmal wortgleich eingebrachte Gesetzentwurf hatte im Bundestag am 17. Juni vergangenen Jahres eine Mehrheit gefunden. Er ist dann aber der Diskontinuität unterfallen, da der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss nicht mehr zu einem Ergebnis gekommen ist.

Die Fraktion ist nun daran interessiert, für ein zügiges Inkrafttreten der Anti-Diskriminierungs-Richtlinien zu sorgen. Diese geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor. Die Definitionen verpflichteten außerdem zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 07.01.06