Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Anti-Diskriminierungs-Richtlinien erneut in den Bundestag eingebracht.
Er verfolgt das Ziel, eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Fraktion ist nun daran interessiert, für ein zügiges Inkrafttreten der Anti-Diskriminierungs-Richtlinien zu sorgen. Diese geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor. Die Definitionen verpflichteten außerdem zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 07.01.06