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Vier neue Fortbildungsordnungen

Zum 1. August 2006 treten vier neue Fortbildungsordnungen in Kraft.

Sie bieten Abschlüsse als geprüfte Betriebswirte, Controller, Handelsassistenten-Einzelhandel sowie Schließ- und Sicherungstechniker.

Die Fortbildungen richten sich an Absolventen einschlägiger Berufsausbildungen, aber auch an Praktiker mit Berufserfahrung.

Mit den vier neuen anerkannten beruflichen Fortbildungen gibt es nun insgesamt 75 vom Bund nach dem Berufsbildungsgesetz geregelte Fortbildungsabschlüsse. Daneben existieren noch rund 500 Regelungen von zuständigen Stellen wie etwa die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, welche in der Regel stärker auf regionale Bedürfnisse abstellen.

Quelle: BMBF - Pressemitteilung vom 27.07.06