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Weniger Bürokratie - mehr Umweltschutz

Die Bundesregierung will mit weniger Bürokratie mehr Umweltschutz erreichen.

Das Kabinett hat daher eine Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen.

Die beschlossene Verordnung basiert auf dem gleichnamigen Gesetz, dem der Bundesrat bereits am 7. April dieses Jahres zugestimmt hatte. Beide Regelungen haben zum Ziel, die abfallrechtliche Überwachung effizienter und zugleich kostengünstiger zu gestalten und damit dauerhaft Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Erstes Ziel ist die Einführung moderner Kommunikationstechniken. Denn pro Jahr werden derzeit noch rund drei Millionen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, ein Vielfaches an Übernahmescheinen sowie zusätzlich entsprechende Fotokopien und Durchschläge in einem aufwändigen Formularverfahren zwischen den beteiligten Unternehmen und den Überwachungsbehörden ausgetauscht, geprüft und archiviert. Künftig werden die erforderlichen Überwachungsdaten mit moderner Kommunikationstechnik übermittelt und gespeichert. Bis zum Jahr 2010 wird die EDV-Überwachung flächendeckend eingeführt sein.

Aufgrund der fast zehnjährigen Erfahrungen beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden darüber hinaus weitere Optionen zum Abbau von Bürokratie in Einzelbereichen ausgeschöpft, bis hin zur Aufhebung wenig effizienter Überwachungsinstrumente. Darüber hinaus wird das deutsche Abfallrecht noch stärker als bisher mit den EU-rechtlichen Überwachungsregelungen harmonisiert. Dies erleichtert die Bewältigung der Überwachungspflichten für international arbeitende Unternehmen, schafft Rechtssicherheit und erleichtert die Umsetzung künftiger Änderungen des EU-Rechts.

Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss vom Bundesrat geforderte Änderungen in Details des praktischen Vollzugs übernommen. Gesetz und Verordnung treten zeitgleich am 1. Februar 2007 in Kraft.

Quelle: BMU - Pressemitteilung vom 09.08.06