Sozialrecht -

Bundestag beschließt Verschärfungen bei Hartz IV

 

Langzeitarbeitslose werden künftig stärker in die Pflicht genommen.

 

Wer wiederholt Angebote ausschlägt, muss mit dem Wegfall der Leistungen rechnen.

Der am 3. Mai von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des SGB-II-Fortentwicklungsgesetzes wurde jetzt vom Bundestag ergänzt und in 2. Lesung verabschiedet.

Die Änderungen beim ALG II im Einzelnen:

Stärker Fordern:

  • Weigert sich ein Bezieher von ALG II dreimal in einem Jahr ohne guten Grund, ein Jobangebot anzunehmen, können ihm die kompletten Leistungen gestrichen werden.
  • Bei der Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, liegt die Beweislast künftig bei den Betroffenen. Bei bestimmten Kriterien wird vermutet, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Hierzu zählen: Dauer der Beziehung, gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder, Versorgung von Familienangehörigen und Verwandten.
  • Die Freibeträge für Vermögen, also die Beträge die man besitzen kann, ohne dass sie mit den Leistungen verrechnet werden, verschieben sich zugunsten der Alterssicherung. Der Freibetrag für Altersvorsorge erhöht sich von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr. Das sind bei einem 50-jährigen 12.500 statt bislang 10.000 EurGleo, die er an Rückstellungen fürs Alter treffen kann. ichzeitig sinkt der Grundfreibetrag für Vermögen, die nicht der Altersvorsorge dienen, auf 150 von 200 Euro pro Lebensjahr. Der Betrag, den ein 50-jähriger an sonstigen Vermögen besitzen darf, sinkt von 10.000 auf 7.500 Euro.
  • Dem Missbrauch von Leistungen soll durch Kontrollen im Außendienst begegnet werden.
  • Der Datenabgleich zwischen den Behörden zur Ausforschung verschwiegener Vermögenswerte wird erleichtert.

 

Besser Fördern:

  • Zugleich soll jedem neuen ALG II-Bezieher sofort ein Angebot zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemacht werden.
  • Künftig wird eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (zum Beispiel für Kinderwagen) gewährt

Existenzgründung: Instrumente zusammengelegt

Neben den Änderungen des ALG II wurde mit dem Gesetz der "Gründungszuschuss" beschlossen. Dieses Instrument soll arbeitslose Menschen beim Einstieg in eine erfolgreiche und nachhaltige Selbstständigkeit unterstützen.

Der Gründungszuschuss führt die bestehenden Förderungen "Überbrückungsgeld" und "Ich-AG" zusammen. Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Zusammenlegung der beiden Instrumente verständigt.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 01.06.06