Sozialrecht -

Einigung bei Gesundheitsreform

Die Koalitionsparteien haben sich auf die Ausgestaltung und den Zeitplan der Gesundheitsreform geeinigt.

Die Zusatzbeiträge der Kassen sollen ein Prozent nicht übersteigen. Der Start des Gesundheitsfonds wird auf den 1. Januar 2009 verschoben.

Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfond soll erst 2009 eingeführt werden, da dann gleichzeitig der Risikostrukturausgleich und eine neue Gebührenordnung für Ärzte in Kraft treten.

Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen anteilig einen festen, für alle Krankenkassen gleich hohen Beitragssatz in den Gesundheitsfonds. Die Ausgaben für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung werden zunehmend durch Steuermittel aufgebracht. Jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Fonds. Dieser richtet sich nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren. Hat eine Kasse zum Beispiel besonders viele ältere Mitglieder, erhält sie höhere Zuweisungen aus dem Fonds. Der Risikostrukturausgleich berücksichtigt die unterschiedlich zwischen den Krankenkassen verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Für 50 bis 80 besonders schwere Krankheiten werden deshalb Krankheitszuschläge ermittelt. Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich Kranker haben daher künftig keine Nachteile im Wettbewerb mehr. Um unverhältnismäßige regionale Belastungssprünge aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zu vermeiden, wird eine Konvergenzphase eingeführt. In dieser Phase werden die unterschiedlichen Einnahmen– und Ausgabenstrukturen der Kassen angeglichen.

Transparenz und Wirtschaftlichkeit

Um mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitssystem zu bringen, können die Krankenkassen überschüssige Mittel auszahlen oder Zusatzbeiträge erheben. Wenn eine Kasse gut wirtschaftet, kann sie ihren Versicherten einen Teil des Beitrags erlassen. Kommt sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, soll sie zusätzliche Beiträge erheben können. Um die Versicherten nicht finanziell zu überfordern, wird dieser Zusatzbeitrag auf ein Prozent des Einkommens des Versicherten reduziert. Allerdings können monatlich bis zu acht Euro Zusatzbeitrag erhoben werden, pauschal für alle Versicherten ohne Einkommensprüfung. Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder in einem solchen Fall auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen.


Mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte

Beim Wechsel zwischen privaten Kassen wird in einem bestimmten Umfang die Mitnahme der Altersrückstellungen ermöglicht. Das heißt, der Versicherte kann den für ihn zurückgestellten Kapitalstock in die neue private Kasse mitnehmen. Die Portabilität wird es aber bei einem Wechsel in eine öffentliche Kasse nicht geben. Versicherte können zwischen verschiedenen Behandlungsmodellen (Integrierte Versorgung, Hausarzttarife) und Tarifen der Krankenkassen (Selbstbehalte, Kostenerstattung) wählen.


Private Kassen müssen Basistarif anbieten

Die privaten Kassen müssen künftig einen so genannten Basistarif anbieten, der ein den gesetzlichen Kassen vergleichbares Leistungsangebot enthält. Dieser darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Wenn dieser Tarif den Versicherten finanziell überfordert, halbiert sich der Beitrag. Das ist dann der Fall, wenn er durch den Beitrag in die Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches gelangt. Grundsätzlich gilt, dass jeder Versicherte von seiner früheren Krankenversicherung - ob öffentlich oder privat - wieder aufgenommen werden muss.


Verbesserte Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten

Das Verantwortungsbewusstsein der Versicherten für ihre Gesundheit wird gestärkt. Die Belastungsgrenze der Zuzahlungen für Chroniker wird nur noch dann auf 1 Prozent des Haushaltseinkommens reduziert, wenn diese an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder an speziellen Chronikerprogrammen teilnehmen. Wer regelmäßig Früherkennungsmaßnahmen nutzt, kann dafür von seiner Krankenkasse in Zukunft einen Bonus erhalten. Versicherte, die nicht medizinisch bedingte Eingriffe (Schönheitsoperationen, Tätowierungen) vornehmen lassen, werden in stärkerem Umfang als bisher an Folgekosten beteiligt.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 08.10.06