Sozialrecht -

Gesundheitsreform 2007

Der Bundestag hat am 2.2.2007 das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden. Als Termin hierfür ist der 16.02.2007 vorgesehen. Die Reform soll am 1. April 2007 in Kraft treten. Einige Regelungen wie die Einführung des Gesundheitsfonds und die Änderungen des Rechts der privaten Krankenversicherung sollen jedoch erst später wirksam werden.

Nach der vorgesehenen Neuregelung tritt Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Möglichkeit eines Wechsels in die private Krankenversicherung künftig erst dann ein, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde. Für Beschäftigten, die am 2. Februar 2007 in der PKV versichert waren oder vor diesem Tag die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV gekündigt hatten, um in die PKV zu wechseln gilt jedoch Bestandsschutz.

Für die einzelnen Neuerungen ist folgender Zeitplan vorgesehen:

02.02.2007

  • Stichtag für die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze

01.04.2007

  • Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall
    Erstmals besteht ab dem 1. Januar 2009 für alle Bürger die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
  • Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
  • Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

    Medizinische Versorgung
  • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
  • Ausbau der Palliativversorgung
  • Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
  • Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
  • Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
  • Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
  • Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
  • Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
  • Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
  • Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

    Integrierte Versorgung
  • Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
  • Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
  • Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
  • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
    Bei speziellen, hochinnovativen Arzneimitteln ist für die Verordnung zukünftig eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich.
  • Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
  • Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
  • Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
  • Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
  • Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)

    Kontrolle
  • Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
  • Öffnung der Bundesknappschaft
  • Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich Wahlmöglichkeiten für Versicherte
  • Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
  • Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

01.07.2007 Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

  • stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind

01.07.2008 Spitzenverband Bund der Krankenkassen

  • Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
    Die Verbandsstrukturen der Krankenkassen werden gestrafft. Künftig vertritt ein einheitlicher Spitzenverband (statt bisher sieben) die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene und regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung
  • Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband
  • Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  • Straffung der Entscheidungsstrukturen

01.11.2008 Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes

01.01.2009 Versicherungsschutz

  • Pflicht zur Versicherung für alle
  • Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
    Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.
  • Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
    Wer bereits privat krankenversichert ist kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif eines Versicherungsunternehmens seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre oder älter ist oder wer die Versicherungsprämie nachweislich nicht mehr aufbringen kann, kann auch danach noch den Basistarif wählen. Dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Wer ab dem 1. Januar 2009 einen PKV-Neuvertrag abschließt, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens.
  • Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
  • Öffnung der Seekrankenkasse
  • Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
  • Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
  • Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
  • Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch

01.01.2011 Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Bündelung des Beitragseinzugs

Quelle: BMG - Pressemitteilung vom 02.02.07