Sozialrecht -

Verbesserungsbedarf beim Wohngeldrecht

Der Bundesrat sieht Änderungsbedarf an dem Regierungsentwurf zum Wohngeldrecht.

Er hält es für unverzichtbar, dass spätestens bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung gesetzlich verankert ist.

Neben Anregungen steuerrechtlicher Art schlägt der Bundesrat vor, den Bußgeldrahmen für Falschangaben bei der Antragstellung auf 3.000 Euro anzuheben. Die gegenwärtige Höhe von maximal 1.000 Euro stünde weit hinter den Geldbußen zurück, die andere Sozialleistungsgesetze bei Verstößen vorsehen.

Für Fälle, in denen erhebliches Vermögen verschwiegen wurde, müsse die missbräuchliche Inanspruchnahme des Wohngeldes gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat verlangt ferner, die Benachteiligung von Wohngemeinschaftsmietern gegenüber Heimbewohnern im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesrates:


  • Drucksache 559/07: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften (das Dokument umfasst 189 Seiten)

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07