Verkehrsrecht -

Einheitliche Funkfrequenzen für Autos

Die EU-Kommission hat beschlossen, bestimmte Funkfrequenzen europaweit für die intelligente Fahrzeugkommunikation (sogenannte kooperative Systeme) zu reservieren.

Mit Hilfe solcher Systeme können Kraftfahrzeuge sowohl untereinander als auch mit Straßeninfrastrukturen direkt kommunizieren. Sie können beispielsweise andere Fahrer warnen, wenn Eisglätte auftritt oder sich gerade ein Unfall ereignet hat.

Durch die erlassene Entscheidung der Kommission wird EU-weit ein einheitliches Frequenzband für eine direkte und zuverlässige Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeugen und straßenseitigen Infrastrukturen festgelegt. Es handelt sich um einen Frequenzbereich von 30 MHz im 5,9-GHz-Band, den die zuständigen nationalen Behörden in den kommenden sechs Monaten überall in Europa für Anwendungen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit zuweisen werden, ohne jedoch andere, bereits bestehende Dienste (zum Beispiel Amateurfunk) zu verbieten.

Die Entscheidung ist Teil der 2006 ergriffenen Initiative „Intelligentes Fahrzeug“, mit der die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gefördert wird, um den Straßenverkehr nicht nur intelligenter zu organisieren, sondern auch sicherer und umweltfreundlicher zu machen.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 05.08.08