Verkehrsrecht -

Neue Verkehrsregeln in Tunneln ab April 2006

Ab dem ersten Aprilmüssen Autofahrerin deutschen Tunneln mit Abblendlichtfahren und strengere Anforderungen bei der Nutzung von Nothaltebuchten beachten.

Die Gesetzesänderungen führen zwei neue Verkehrschilder ein, die vor und in Tunneln aufgestellt werden:

Schild Nr. 327 legt vor einem Tunnel fest, dass mit Abblendlicht gefahren werden muss und das Wenden verboten ist.

Zeichen 327 (Tunnel)


Zeichen 327 (Tunnel)

Schild Nr. 328 regelt, dass an beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden darf.

Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)


Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)

Das Bundesverkehrsministerium reagiert mit der Gesetzesänderung auf die erhebliche Anzahl an Verkehrsunfällen, die sich in den vergangenen Jahren in einigen Alpentunneln ereignet haben.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 13.03.06