Verkehrsrecht -

Sturz bei Schulbusfahrt

Der Träger der Schülerbeförderung muss einer im Schulbus gestürzten Grundschülerin kein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese beim Bremsvorgang im Bus stand.

Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschieden und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Verden bestätigt.

Eine zum Unfallzeitpunkt im Dezember 2004 neunjährige Schülerin hatte auf der Fahrt zur Schule im Schulbus, der zugleich Linienbus war, nur einen Stehplatz bekommen und sich bei einem bremsbedingten Sturz verletzt. Mit der Klage hatte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem für die Schülerbeförderung zuständigen Landkreis verlangt.

Der 9. Zivilsenat hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Quelle: OLG Celle - Pressemitteilung vom 10.03.06