Der Träger der Schülerbeförderung muss einer im Schulbus gestürzten Grundschülerin kein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese beim Bremsvorgang im Bus stand.
Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschieden und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Verden bestätigt.
Der 9. Zivilsenat hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
Quelle: OLG Celle - Pressemitteilung vom 10.03.06