In dem zu begrüßenden Bestreben zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung für die Festsetzung der Streitwerte in Deutschland hatte sich im Jahr 2013 eine Streitwertkommission gebildet, die sich aus Vorsitzenden Richtern, hauptsächlich Präsidenten und Direktoren der Arbeitsgerichtsbarkeit aus den verschiedensten Landesarbeitsgerichtsbezirken zusammensetzte.1) Ein im Mai 2013 vorgestellter "Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit" wurde zunächst 2014 und später weiter überarbeitet. Die aktuelle Version datiert vom 09.02.2018.2)
Der Katalog enthält praktisch wichtige Fallkonstellationen, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit.3) Im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung zu den Streitwerten orientieren sich viele Kammern der LAGs an den Vorschlägen; in Einzelfällen weichen sie hiervon aber auch ab.
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