LSG Hessen - Urteil vom 18.02.2008 (L 9 SO 44/07)
Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 23. Februar 2007 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht [...]