LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 13.01.2017 (L 1 SV 219/16 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 22. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die nach §§ 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), 172 [...]