LSG Hamburg - Urteil vom 18.01.2018 (L 4 BK 3/16)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten, ob dem Kläger für die Monate Juli bis September 2014 Kinderzuschlag nach [...]