OLG Zweibrücken - Beschluss vom 07.09.2006 (3 W 122/06)
Die sofortige weitere Beschwerde ist nach §§ 146 Abs. 2 Satz 1, 145 Abs. 1 Satz 1, 27, 29 FGG statthaft, wahrt die gesetzliche Form und Frist und erzielt auch in der Sache einen zumindest vorläufigen Erfolg. Der [...]